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Berufsbefähigung als Mediator im Sinne des L.D. 180/2010"conciliatore professionista"______________________________________________________________________
Konfliktgründe:
Vorbehalte der Baufirmen ("RISERVE" ): der Auftragnehmer stellt ZusatzforderungenØ eine rechtzeitige Mediation kann hier langwierige Gerichtsverfahren vermeiden
Nachforderungen: der Auftragnehmer stellt nachträgliche Zusatzforderungen, um die Kalkulation aufzubessernØ eine Mediation kann hier die unterschiedlichen Interessen aufdecken
Baumängel: wer von allen am Bau ist verantwortlich für den aufgetretenen Baumangel ?Ø es werden Kosten und Zeit eingespart
Zeitverzögerung: sekundäre Schäden wegen nicht Einhalten des ZeitplanesØ ein Mediator kann hier sekundäre Schäden schon präventiv vermeidenZahlungen: die Zahlungsmodalitäten sind nicht ausreichend geregelt:Ø auch hier können Zahlungsmodalitäten im Interessen beider geklärt werden
weitere:
Empfehlung:Jeder Bauvertrag sollte von Anfang an eine Mediationsklausel enthalten,besser noch eine Mediationsvereinbarung mit einem schon verbindlich festgelegten Mediator.
E-Mail : |
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MEDIATION IM
BAUWESEN
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05.04.19
Baumediation, Mediation, Mediation am Bau